Referenzen über die Arbeit von Detektive KOCKS
Den Erfolg unserer detektivischen Leistungen können wir durch zahlreiche Referenzen belegen. Wir lassen unsere Auftraggeber aus über 60 Jahren erfolgreicher Detektivarbeit sprechen.
„…Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass die bei Ihnen beauftragte Video-Überwachung für uns zu einem Erfolg geführt hat. Der betreffenden Mitarbeiterin konnten wir nach Auswertung der Videos diverse Fälle nachweisen, in denen sie die Ware kassiert, aber nicht gebucht hatte. Sie war dabei relativ geschickt vorgegangen: Die Beschäftigte hat regelmäßig den Kunden gegenüber „Theater gespielt“: Es rappelte, ein Bon kam aus der Kasse heraus und dieser wurde dann schnell entsorgt („Taste Bon-Kopie“). Immerhin konnte sie wohl gut Kopfrechnen…
Manchmal machte sie auch gar nichts und kassierte einfach nur. Und die Kassenlade stand oft offen. Entgegen meiner Anweisung („Jeder Gast bekommt seinen Bon!“) hat kein Gast den Bon erhalten. Rekord war in nur 6 Minuten ein unterschlagener Gesamtbetrag in Höhe von EUR 16,60 bei 3 Kunden (korrekt gebucht wurden in der Zeit EUR 39,90). Somit wurden 29 % vom Umsatz nicht gebucht.
Ich mag mir nicht die Schadenshöhe ausrechnen bei über 15 Jahren Tätigkeit…“
„Zunächst einmal herzlichen Dank für die schnelle, unkomplizierte und erfolgreiche Unterstützung! Wir analysieren die Ergebnisse und kommen dann gegebenenfalls noch einmal auf Sie zu. Weiterhin erwarten wir Ihre Abrechnung dann in den nächsten Tagen.“ (31.03.2017)
„Ich bedanke mich ganz ausdrücklich und herzlich für die immer ergebnisorientierte, zielführende und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ 03.08.2016
„Die Aufklärungsarbeit der Detektei KOCKS hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass eine bereits aufgegebene Forderung gerichtlich weiterverfolgt werden konnte. Durch die Ermittlungen der Detektive konnte der untergetauchte Schuldner ausfindig gemacht, die Forderung weiter betrieben und ein Strafverfahren gegen den Schuldner eingeleitet werden. Regelmäßige Zwischenberichte und Kostenvoranschläge für das weitere Vorgehen ermöglichen eine effektive Kostenkontrolle. Eine auch persönlich angenehme Zusammenarbeit, die uneingeschränkt weiter zu empfehlen ist.“
Ein Stahlfabrikant stellte außergewöhnlich hohe Fehlbestände bei großen Stahlplatten fest. Detektive KOCKS konnten den Täter, einen Auslieferungsfahrer, und seine Abnehmer überführen. Aufgedeckter Schaden: Ca. 218 T€.
„Ihre Detektive arbeiteten einwandfrei und zuverlässig. Die erbrachten Beweise waren im Arbeits- und Zivilprozeß ausschlaggebend.“
Ein dreistes Ding leisteten sich einige Außendienstler mit Inkassovollmacht. Durch geschickt vorgetäuschte Stundungsanträge für ausstehende Forderungen lenkten sie einen Millionenbetrag in die eigenen Taschen um. Detektive KOCKS deckten die Manipulationen auf und erbrachten die notwendigen Beweise.
„Sie zeigten bei den Ermittlungen das notwendige Feingefühl im Umgang mit unseren, von der Unterschlagung betroffenen Kunden.“
Ein Pharma-Hersteller ließ aufgrund steigender Spesenabrechnungen seine Pharmareferenten überwachen, zumal auch in einigen Verkaufsgebieten Umsatzrückgänge zu verzeichnen waren. Detektive KOCKS observierten besonders „auffällige“ Pharmareferenten eine Woche lang und konnten ihnen einen systematischen Abrechnungsbetrug nachweisen.
„Besonders schätzen gelernt haben wir die ausgesprochene Diskretion in der Ermittlungstätigkeit.“
Ein Arbeiter eines mittelständischen Metallbetriebes meldete sich ohne erkennbaren Grund häufig krank. Eine gezielte Observation durch Detektive KOCKS ergab, dass sich der Arbeiter gemeinsam mit seiner Frau ohne Wissen seines Arbeitgebers im Nebenjob einen Obst- und Gemüsehandel aufgebaut hatte. Vor allem die frühmorgendliche Fahrt zum Großmarkt in Verbindung mit schwerer körperlicher Arbeit während der angeblichen Krankheit wurde zu einem wesentlichen Grund für seine Entlassung.
„Geholfen hat uns, dass Ihre Detektive auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit einsatzbereit waren, so dass unser Mitarbeiter der ungerechtfertigten Krankmeldung überführt werden konnte.“
Der Einkaufsleiter eines mittelständischen Industriebetriebes bevorzugte zwei externe Dienstleister, obwohl diese mit ihren Preisen erheblich über dem Branchenschnitt lagen. Im Gegenzug erhielten er und seine Familie regelmäßig nützliche Geschenke. Detektive KOCKS führten den Nachweis der Korruption. Der festgestellte Schaden des zu teuren Einkaufs externer Dienstleistungen belief sich auf beinahe 200 T€.
„Gerade die trickreiche Recherche durch ihre Detektive führte zum erhofften Erfolg.“
Ein Gebäckhersteller erhielt aus verschiedenen Orten erschreckende Anrufe. Verbraucher hatten Metallspäne im Kuchen entdeckt. Das Gesundheitsamt schaltete sich ein und Schmerzensgeld und Schadensersatzforderungen wurden erhoben. Mittels sorgfältiger Observation wurde ein Betriebsschlosser von Detektive KOCKS in flagranti überführt, als dieser sich an der Backstraße unbeobachtet fühlte und der Teigmasse schaufelweise Metallspäne zuführte.
„Hervorzuheben ist Ihre qualifizierte technische Ausstattung, die auch schwierige Ermittlungen ermöglicht.“
Gefälschte Produkte einer berühmten Pariser Parfümmarke wurden auf dem deutschen Markt dem Einzelhandel als Sonderposten unter Preis angeboten. Detektive KOCKS ermittelten die Lieferwege, die Hintermänner und deren Produktionsstätten. Ein Schaden, der auf mehrere Mio. DM zu klettern drohte, konnte frühzeitig angewendet werden.
„Für uns ist von großer Bedeutung, dass die Firma KOCKS ihre Mitarbeiter weit verzweigt stationiert hat…“
Eine Baustoffhandlung hatte erhebliche Forderungen gegen eine Baufirma, die nach einem Namenswechsel in die neuen Bundesländer umzog. Die Baustoffhandlung klagte erfolgreich auf Zahlung, doch der Vollstreckungsbescheid ging ins Leere, weil die Baufirma inzwischen Konkurs angemeldet hatte. Mit Hilfe einer Vermögensrecherche durch Detektive KOCKS konnte den Inhabern ein Immobilienbesitz im Ausland nachgewiesen und die ausstehenden Forderungen realisiert werden.
„Nur der unermüdlichen Detailarbeit der eingesetzten Detektive verdanken wir es, dass unsere Forderungen von einem Inkassodienst realisiert werden konnten.“
„In allen Fällen ist bisher von der Firma KOCKS die Diskretion vollständig gewahrt worden, die erzielten Ergebnisse haben dazu beigetragen, im jeweiligen Fall unseren Mandanten zu helfen, Schaden abzuwenden, rechtzeitig durch wichtige Informationen Schäden zu vermeiden bzw. dazu beizutragen, dass der von uns vertretene Rechtsstandpunkt durchgesetzt werden konnte.“
Unsere Referenzen aus über 60 Jahren erfolgreicher Detektivarbeit können Sie von folgenden Personengruppen, die von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, einsehen lassen:
Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Ärzte, Notare und Insolvenzverwalter.
Dieser Weg wird gewählt, da unsere Auftraggeber aus verständlichen Gründen nicht öffentlich bekannt werden oder in den Medien erscheinen möchten. Wir sind unseren Auftraggebern zur Diskretion verpflichtet.
Fall 1: Wettbewerbstätigkeit verschleiert / Dezember
Ein leitender Mitarbeiter eines Computerherstellers hatte Kompetenzen vorgetäuscht und konnte die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Bei vorzeitiger Kündigung war der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt so lange zu zahlen, bis der ehemalige Mitarbeiter eine neue Stelle gefunden hat bzw. max. 12 Monate. Der ehemalige Mitarbeiter hatte- laut anonymer Hinweise – als freier Mitarbeiter bei der Konkurrenz angefangen. Wie sich später herausgestellt hat, war er zur Tarnung offiziell bei einer branchenfremden Tochterfirma der Konkurrenz unter Vertrag. Detektive Kocks wurden eingeschaltet, um die unerlaubte Konkurrenztätigkeit nachzuweisen, damit der Auftraggeber die Gehaltszahlungen zurückfordern und Schadenersatz verlangen kann. Ein zweistufiges Vorgehen war erfolgreich. Zum einen wurde der Auftraggeber mit einem Schriftbericht und Foto/Videodokumentation ausgestattet und zudem konnte ein Detektiv den vertrauensvollen Kontakt zur Zielperson aufbauen und erfuhr aussagekräftige Details und Hintergründe zur Tätigkeit und zum Einkommen. Der Auftraggeber konnte sich in zweiter Instanz des Arbeitsgerichts erfolgreich durchsetzen.
Fall 2: Konkurrenzgründung während der Arbeitszeit / Mai
Der frühere Anwendungsberater eines Automobil-Zulieferbetriebes war vertraglich verpflichtet, nach seinem Ausscheiden nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber zu treten und insbesondere den Kundenschutz zu achten. Dieser Anwendungsberater hatte im letzten Jahr seiner Beschäftigung über das Firmentelefon ein regelrechtes Wettbewerbsunternehmen unter dem Mädchennamen seiner Frau aufgebaut. Nach detektivischer Hintergrundanalyse wurde unter Legende ein Auftrag an die Zielperson herangetragen. Hierbei konnte der frühere Anwendungsberater bei umfangreichen Rechtsverletzungen eindeutig überführt werden. Er hat gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen und somit die Anspruchsgrundlagen auf Schadenersatz und Unterlassung geliefert.
Fall 3: Geheimnisverrat und Wettbewerbstätigkeit / Oktober
Nach der Fusion zweier Maschinenbau-Unternehmen haben mehrere Mitarbeiter den Umstrukturierungsprozess dazu genutzt, Firmeninternas abzuschöpfen. Dazu gehörten Geschäftsgeheimnisse, Konstruktionspläne sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. Mit diesen Details ausgerüstet wurde ein Konkurrenzunternehmen aufgebaut, welches in kürzester Zeit beachtliche Marktanteile erwerben konnte. Detektive Kocks konnten die ehemaligen Mitarbeiter im Rahmen des Trennungs-Checks überführen, sowie weitere Mitarbeiter, die als Maulwürfe im Unternehmen aktiv waren. Trotz eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes waren sie in direkter Konkurrenz tätig.
Fall 4: Konkurrenz im eigenen Unternehmen / Februar
Zwei ehemalige Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens haben trotz Wettbewerbsverbot ein Konkurrenzunternehmen gegründet. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass nicht nur gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen wurde, sondern dass bereits während der Unternehmenszugehörigkeit eine Drittfirma gegründet wurde. Als besonders dreist stellte sich heraus, dass die Aufträge während der Arbeitszeit abgewickelt wurden. Die ehemaligen Mitarbeiter wurden darauf hin zu Schadensersatzleistungen in Höhe von 500.000 € verurteilt.
Bürozeiten: An Werktagen
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