Qualität, Professionalität und Diskretion, das sind – seit unserer Gründung 1955 (damals schon zielgerichtet als „Institut für Werks- und Betriebsschutz“) – die Grundsätze der DETEKTIVE KOCKS.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht durch Prävention, Information, Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung gegen Wettbewerbs-, Wirtschafts-, Manager- und Mitarbeiterkriminalität vorzugehen.
Über 30 geschulte Mitarbeiter mit vielfältigsten Qualifikationen stehen Ihnen für Diskretion und Ermittlungserfolge zur Seite.
Zusätzlich verfügen wir über ein weltweites Netzwerk kompetenter Kooperationspartner, mit denen wir bereits langjährig und erfolgreich zusammenarbeiten.
Durch systematische Vorbereitung, professionelle, KOCKS spezifische Methodiken bei verdeckten Ermittlungen, optimale Technikausstattung und hochqualifizierte, berufserfahrene Spezialisten können wir die Diskretion – die unser Unternehmen auszeichnet – erreichen.
Hohe Erfolgsquoten, zahlreiche Referenzen und Kundenempfehlungen sowie langfristige Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern spiegeln die Qualität unserer Arbeit wieder.
Sie suchen zur Lösung Ihrer Probleme seriöse Unterstützung? Wir bieten maßgeschneiderte Inhouse-Veranstaltungen.
Raoul Classen
alle angeschlossen an:
Detektive KOCKS unterstützen ferner als Mitglied folgende Aktivitäten:
Der gläserne Bewerber
Was steckt hinter dem Lebenslauf eines Bewerbers? Ein lesenswerter Artikel der Wirtschafts- und Finanzjournalistin Alexandra Jegers.
Quelle: https://www.torial.com
Wirtschaftsdetektive als geheime Helfer
Fachkräftemangel, Personalnot und dazu Termindruck sind Dünger für Betriebskriminalität. Hierzu zählen die Delikte im Bereich der Mitarbeiterkriminalität, wie z.B. Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, Abrechnungsbetrug, Diebstahl, Geheimnisverrat, krank „feiern“.
Quelle: „FINANZEN STEUERN RECHT“ Ausgabe 02/2018
Schutz persönlicher Daten – Detektivische Recherchen
(BDSG § 4 (3))
Detektiveinsatz – Darf die Firma einen Detektiv beauftragen um Mitarbeiter zu überwachen?
(Urteil v. 17.09.1998 – 8 AZR 5/97)
Muss die Firma den Betriebsrat fragen ehe sie technische Kontrollen installiert?
(1 ABR 20/74)
Videoüberwachung im Keller
(AG Zerbst: 6C 614/02)
Eine besonders häufige Betrugs- form, von der mittelständische Betriebe wie auch Konzerne immer wieder betroffen sind, ist der Abrechnungsbetrug durch Außendienstmitarbeiter.
Durch gleichgültiges Arbeiten und gefälschte Abrechnungen, Provisions- und Spesenunterlagen entstehen nicht nur manipulierte Kosten.
Bürozeiten: An Werktagen
Mo. – Fr.: | 08:00 Uhr – 20:00 Uhr |
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